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pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen
#2
Hier wird definitiv kein Unterschied gemacht (oder es sollte zumindest keiner gemacht werden).

Es zählt die gemeinsame Beitragsgrundlage insoweit.
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RE: pauschale Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2022, 18:52

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