01.12.2022, 20:05
Im Sozialausschuss wurde am 29.11.2022 beschlossen, dass im Jahr 2023 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt.
Er beträgt damit weiterhin 3,8 % der allgemeinen ASVG-Beitragsgrundlage (Art XIII (12) NSchG).
Er beträgt damit weiterhin 3,8 % der allgemeinen ASVG-Beitragsgrundlage (Art XIII (12) NSchG).