27.12.2022, 14:44
Es erfolgt keine zwingende Erfassung auf dem Jahreslohnkonto (freiwillig: OK, aber KEIN Muss) und auch nicht auf dem Jahreslohnzettel (L 16). Es muss aber die amtliche Erklärung L 35 ausgefüllt und vom Dienstnehmer unterschrieben dem Dienstgeber übergeben werden.
Es wird auch hier keine Rechnung refundiert (das wäre zusammen mit einer Verdoppelung des Freibetrages je Kind mit Wirkung ab 1.1.2023 geplant gewesen, wurde aber wieder verworfen, sondern von Arbeitgeberseite eine Direktzahlung an die Kinderbetreuungseinrichtung geleistet oder der Dienstgeber organisiert Gutscheine von der Kinderbetreuungseinrichtung).
Es wird auch hier keine Rechnung refundiert (das wäre zusammen mit einer Verdoppelung des Freibetrages je Kind mit Wirkung ab 1.1.2023 geplant gewesen, wurde aber wieder verworfen, sondern von Arbeitgeberseite eine Direktzahlung an die Kinderbetreuungseinrichtung geleistet oder der Dienstgeber organisiert Gutscheine von der Kinderbetreuungseinrichtung).