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Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht
#1
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Inhaberin eines Trachtenmodengeschäfts geht mit Ende März in Pension und mangels Nachfolger wird der Betrieb geschlossen. Von der WKO hat sie die Auskunft erhalten, dass Sie den Totalabverkauf bei der Gewerbebehörde anmelden muss (Gesetz gg. unlauteren Wettbewerb) unter Angabe der Ware samt Wert (also im Prinzip mit Inventur). Sie hat dann mit ihrem Vermieter (einem seit ein paar Jahren pensionierter Steuerberater) gesprochen, der hat wörtlich von "so einem Blödsinn" geredet und ihr das  vehement ausgeredet, und dann sicherheitshalber auch noch bei seinem Steuerberater Rücksprache gehalten. Von dem ist auch die Meldung gekommen, sie soll das lieber bleiben lassen. Klar ist, dass natürlich bei der Betriebsaufgabe die übriggebliebene Ware erfasst werden muss für den Aufgabegewinn, da sind sich alle einig. Aber ein Totalabverkauf bei Betriebsaufgabe hat mE nichts mit unlauterem Wettbewerb zu tun, auch wenn das eine oder andere Stück sehr günstig verkauft wird. Wie handhabt ihr das? Habt ihr da Erfahrung diesbezüglich? Melden eure Klienten das? Vielen Dank vorab für euer Feedback!
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Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - von Waltraud - 09.01.2023, 17:37

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