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Schulungskosten aktivierbar
#2
Sehr geehrte Frau Kaiser,

Ausbildungskosten für die Bedienung eines Spezialfahrzeuges sind meines Erachtens keine aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten, da sie mit den betreffenden Mitarbeitern und nicht mit der Anlage verbunden sind (siehe auch EStR Rz 2186 ff).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Schulungskosten aktivierbar - von Steuerexperte - 24.07.2019, 16:39

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