Das trifft zu, wenn wegen "Betriebsschließung" ein Abverkauf beworben wird. Dazu benötigt man eine Bewilligung. Wenn jedoch ein Abverkauf "ohne" dieser Bewerbung erfolgt, ist diese nicht erforderlich.
(siehe https://www.wko.at/service/w/unternehmen...ere.pd.pdf
https://www.wko.at/service/wirtschaftsre...blick.html)
Bei der Bewerbung darf die Betriebsschließung nicht aufscheinen (zB. "Wir schließen" oder "totale Geschäftsaufgabe") - es muss bei einem Abverkauf ja grundsätzlich kein Grund angegeben werden.
LG
(siehe https://www.wko.at/service/w/unternehmen...ere.pd.pdf
https://www.wko.at/service/wirtschaftsre...blick.html)
Bei der Bewerbung darf die Betriebsschließung nicht aufscheinen (zB. "Wir schließen" oder "totale Geschäftsaufgabe") - es muss bei einem Abverkauf ja grundsätzlich kein Grund angegeben werden.
LG