29.07.2019, 22:26
Sehr geehrte Frau Birgit,
die Lieferung von einem Händler an einen anderen Händler zur Weiterveräußerung unterliegt nicht der NOVA. Wenn es sich um einen reinen Inlandssachverhalt handelt, können Sie auf der Rechnung folgenden Satz anführen:
"Diese Lieferung unterliegt gemäß § 1 Z 1 letzter Halbsatz NoVAG 1991 nicht der Normverbrauchsabgabe."
Viele Grüße
die Lieferung von einem Händler an einen anderen Händler zur Weiterveräußerung unterliegt nicht der NOVA. Wenn es sich um einen reinen Inlandssachverhalt handelt, können Sie auf der Rechnung folgenden Satz anführen:
"Diese Lieferung unterliegt gemäß § 1 Z 1 letzter Halbsatz NoVAG 1991 nicht der Normverbrauchsabgabe."
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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