17.01.2023, 14:06
Bei 40.000,00 Umsatz ist der UVA-Zeitraum grundsätzlich vierteljährlich, wenn man monatlich abgeben möchte, dann braucht man nur im ersten Voranmeldungszeitraum = Jänner eine Monats-UVA abgeben und somit ist für dieses Kalenderjahr der monatliche Zeitraum hinterlegt. Meiner Meinung nach braucht man nichts gesondert unternehmen, wenn man im laufenden Jahr vierteljährlich abgeben möchte, weil grundsätzlich besteht ja die Verpflichtung nur vierteljährlich wenn der Vorjahresumsatz weniger als 100.000,00 war.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Auer
Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder,
Unternehmensberater
Linzer Straße 55/3
A-3003 Gablitz
Tel.: 0699/81 866 399
Fax: 02231/67 668
Mail: reinhold@stb-auer.at
WT-Code: 233990
Zertifizierter Verfahrensrechtsexperte
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