26.01.2023, 18:35
Zu Frage 1:
Nein, das ist nicht erforderlich, da sich diese Rundungsregelung auf die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Gehaltstafeln für Vollbeschäftigte bezieht. Wollte man dies auch für Teilzeitbeschäftigte analog zur Anwendung gebracht sehen, bedürfte es dazu einer ausdrücklichen (zusätzlichen) Regelung insoweit.
Zu Frage 2:
Hierzu fand ich leider keine Frage, weshalb ich dazu auch leider keine Antwort geben kann.
Nein, das ist nicht erforderlich, da sich diese Rundungsregelung auf die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Gehaltstafeln für Vollbeschäftigte bezieht. Wollte man dies auch für Teilzeitbeschäftigte analog zur Anwendung gebracht sehen, bedürfte es dazu einer ausdrücklichen (zusätzlichen) Regelung insoweit.
Zu Frage 2:
Hierzu fand ich leider keine Frage, weshalb ich dazu auch leider keine Antwort geben kann.