26.01.2023, 18:44
Vielen herzlichen Dank Herr Kurzböck.
Die Frage 2 war nicht gerade als Frage formuliert, da haben Sie recht.
Bitte entschuldigen Sie, noch einmal neu:
2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag).
Ist es also korrekt heuer das neue KV-Mindestgehalt zu berechnen und die EUR 1,24 zu addieren? da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."
Herzlichen Dank und einen schönen Abend!
Die Frage 2 war nicht gerade als Frage formuliert, da haben Sie recht.
Bitte entschuldigen Sie, noch einmal neu:
2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag).
Ist es also korrekt heuer das neue KV-Mindestgehalt zu berechnen und die EUR 1,24 zu addieren? da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."
Herzlichen Dank und einen schönen Abend!