21.02.2023, 05:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2023, 05:59 von Christoph G..)
Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit neben der Pension nicht schädlich sofern diese als Regelpension geführt ist. Auch die Kleinunternehmerschaft scheint generell unschädlich zu sein. Allerdings frage ich mich wie du als 100% Geschäftsführer, vermutlich von einer GmbH, ohne die Gewerbeberechtigung an die Gewinnausschüttungen oder die Geschäftsführerhonorare kommen willst. Das Unternehmen könnte nicht bestehen. Dieses Firmen-Konstrukt müsstest Du näher erklären.
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"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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