03.03.2023, 13:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2023, 13:23 von Christoph G..)
Das kommt auf die Höhe des Betrages an. Laut Gesetz ist ein Betrag kleiner 50€ als Bagatellwert zu sehen und nicht abzugrenzen. Aber gerade bei Spesenabrechnungen die erst mit Ende des Monats oder sogar Quartalsmäßig abgerechnet werden, schmeiß ich das ehrlich gesagt in die Zahlperiode wenn die Beträge das Ergebnis nur minimal verändern, da der Betrieb die Rechnung theoretisch auch erst am Ende des Monats erhalten hat.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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