Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vermietung im Ausland / Erkklärung in Österreich
#4
das wird so nicht stimmen, das L17 bzw. L1i ist für nSA-EK vorgesehen.
Dazu muss ein E1 eingereicht werden. Es wird auch sicher von der Finanz eine Überprüfung vorgenommen werden, ob es sich um eine Einkunftsquelle handel (Liebhabereiüberprüfung). Die entsprechenden Daten sind dann ins Formular E11 einzutragen

LG Bague
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vermietung im Ausland / Erkklärung in Österreich - von Bague - 04.03.2023, 17:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste