07.03.2023, 12:56
Habe eine Frage zu einer Teilzahlungsrechnung.
Klient (Elektriker) liefert die Ware für die zu montierende PV-Anlage an den Kunden. Mit der Lieferung erhält der Kunde eine TeilzahlungsRg. iHv 75% der Auftragssumme.
Außer der Lieferung ist noch keine Leistung erfolgt.
Ist diese Teilzahlungsrechnung umsatzsteuerlich also nach vereinnahmten Entgelten (Ist-besteuert) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-besteuert) zu behandeln?
Danke für eure Hilfe
Klient (Elektriker) liefert die Ware für die zu montierende PV-Anlage an den Kunden. Mit der Lieferung erhält der Kunde eine TeilzahlungsRg. iHv 75% der Auftragssumme.
Außer der Lieferung ist noch keine Leistung erfolgt.
Ist diese Teilzahlungsrechnung umsatzsteuerlich also nach vereinnahmten Entgelten (Ist-besteuert) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-besteuert) zu behandeln?
Danke für eure Hilfe