07.03.2023, 16:37
Teilzahlungsrechnungen sind immer mit dem Zahlungsbetrag zu versteuern (egal ob E/A-Rechner oder Bilanzierer). Die (ordnungsgem.) TR ist nur notwendig, damit man die VSt (herauszurechnen) abziehen darf.
Teilzahlungsrechnung
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Nachrichten in diesem Thema |
Teilzahlungsrechnung - von EMH2120 - 07.03.2023, 12:56
RE: Teilzahlungsrechnung - von Bague - 07.03.2023, 16:37
RE: Teilzahlungsrechnung - von ThG - 09.03.2023, 14:53
RE: Teilzahlungsrechnung - von EMH2120 - 10.03.2023, 10:33
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