20.03.2023, 19:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2023, 19:46 von Christoph G..)
Es gibt auf jeden Fall Ausnahmen, welches Gewerbe verfolgt die Klientin ?
Allgemein sieht die Gewerbeordnung auch folgendes vor:
Jeder Gewerbetreibende darf gratis alkoholische und nichtalkoholische Getränke ausschenken, allerdings mit der Einschränkung, dass
sie dafür keine Werbung machen dürfen,
keine zusätzlichen Hilfskräfte nur für den Ausschank abstellen dürfen und
keine eigenen, nur dem Ausschank dienenden Räumlichkeiten verwenden dürfen.
Beispiele: Gratiskaffee beim Friseur, Sektorange in der Modeboutique
In diesem Fall würde ich keine USt-Pflicht sehen...
Vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.wko.at/service/wirtschaftsre...stron.html
Allgemein sieht die Gewerbeordnung auch folgendes vor:
Jeder Gewerbetreibende darf gratis alkoholische und nichtalkoholische Getränke ausschenken, allerdings mit der Einschränkung, dass
sie dafür keine Werbung machen dürfen,
keine zusätzlichen Hilfskräfte nur für den Ausschank abstellen dürfen und
keine eigenen, nur dem Ausschank dienenden Räumlichkeiten verwenden dürfen.
Beispiele: Gratiskaffee beim Friseur, Sektorange in der Modeboutique
In diesem Fall würde ich keine USt-Pflicht sehen...
Vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.wko.at/service/wirtschaftsre...stron.html
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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