22.03.2023, 15:21
Der Klient hat dafür zu sorgen dass die Rechnung verstanden wird. Wenn der Klient zB einen nicht leserlichen Tankbeleg vorlegt der schon zerknüllt zerrissen und ausgebleicht ist - nehm ich den garnicht in die Buchhaltung rein. Einfach Pech.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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