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UVA - Wechsel monatlich auf quartal
#5
Wenn man allerdings im laufenden Jahr den Jänner abgegeben hat (= monatl. UVA) , kann man das nicht mehr ändern. Die einmal getroffene Entscheidung gilt für das ganze Jahr, erst im nächsten Jahr ist eine Umstellung (ohne Antrag, etc.) möglich.
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RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - von Bague - 23.03.2023, 12:55

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