08.08.2019, 14:05
Hallo,
hat jemand Antwort zu dem Thema?
Kann ich nachträglich gemeldete Unterhaltspflichten bei lfd. Exekutionen einfach mit Schriftstück des DNs berücksichtigen (obwohl in der 3.Schuldnererklärung nicht angeführt waren)?
DANKE,
LG
Robert
hat jemand Antwort zu dem Thema?
Kann ich nachträglich gemeldete Unterhaltspflichten bei lfd. Exekutionen einfach mit Schriftstück des DNs berücksichtigen (obwohl in der 3.Schuldnererklärung nicht angeführt waren)?
DANKE,
LG
Robert