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Verlustvortrag - Kleinunternehmer
#2
wenn ein Verlustvortrag bescheidmäßig festgestellt wurde, muss der bei der nächsten Veranlagung von betrieblichen Einkünften amtswegig berücksichtigt werden (RZ 4504 bzw. 4533 Est-RL).
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RE: Verlustvortrag - Kleinunternehmer - von Bague - 28.03.2023, 17:21

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