08.08.2019, 16:06
Ob sich aus der unvollständigen Drittschuldnererklärung im Einzelfall Konsequenzen ergeben, lässt sich nicht abschätzen. Daher empfehle ich folgende Vorgehensweise:
1. Interner Vermerk über das Versäumnis des DN.
2. Aufforderung des DN zur Vorlage eines Unterhaltstitels (Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss)
3. Erstellung einer vollständigen Drittschuldnererklärung (ggf. nach vorheriger Rücksprache mit dem Exekutionsgericht).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Viele Grüße
1. Interner Vermerk über das Versäumnis des DN.
2. Aufforderung des DN zur Vorlage eines Unterhaltstitels (Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss)
3. Erstellung einer vollständigen Drittschuldnererklärung (ggf. nach vorheriger Rücksprache mit dem Exekutionsgericht).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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