17.04.2023, 16:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2023, 17:02 von Christoph G..)
Sofern die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe vorhanden ist, steht der Gastgewerbepauschalierung nichts im Weg. Persönlich glaube ich nicht dass die WKO bzw. die Statistik Austria zufrieden ist wenn man im ÖNACE Gastgewerbe angibt statt Einzelhandel.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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