08.08.2019, 16:55
Sie können die Unterhaltspflichten zwar nicht rückwirkend berücksichtigen, aber ab dem Zeitpunkt, ab dem sie Ihnen bekanntgegeben werden.
Eine Drittschuldnererklärung ist eine "Moment-Aufnahme". Die muss auch nicht nachträglich korrigiert werden (in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt).
Eine Drittschuldnererklärung ist eine "Moment-Aufnahme". Die muss auch nicht nachträglich korrigiert werden (in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt).