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Exekution - Unterhaltspflicht
#4
Sie können die Unterhaltspflichten zwar nicht rückwirkend berücksichtigen, aber ab dem Zeitpunkt, ab dem sie Ihnen bekanntgegeben werden.

Eine Drittschuldnererklärung ist eine "Moment-Aufnahme". Die muss auch nicht nachträglich korrigiert werden (in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt).
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Nachrichten in diesem Thema
Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 19.06.2019, 09:24
RE: Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 08.08.2019, 14:05
RE: Exekution - Unterhaltspflicht - von Wilhelm Kurzböck - 08.08.2019, 16:55
RE: Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 08.08.2019, 17:28

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