25.04.2023, 10:22
Hallo!
Bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
DN startet Mitte des Jahres in die ATZ (geblockte Variante; 1 Jahr Einarbeitungsphase, 1 Jahr Freizeitphase) - seinen Dienstwagen kann er laut Vereinbarung in der Freizeitphase nicht mehr nutzen.
Ist der Sachbezugswerg in diesem Fall dann in Geld auszuzahlen? Erhöht sich der Lohnausgleich um den halben Sachbezugswert? Oder gab es hier eine Änderung?
Was ist dann in der Freizeitphase in der Lohnverrechnung anzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße!
Bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
DN startet Mitte des Jahres in die ATZ (geblockte Variante; 1 Jahr Einarbeitungsphase, 1 Jahr Freizeitphase) - seinen Dienstwagen kann er laut Vereinbarung in der Freizeitphase nicht mehr nutzen.
Ist der Sachbezugswerg in diesem Fall dann in Geld auszuzahlen? Erhöht sich der Lohnausgleich um den halben Sachbezugswert? Oder gab es hier eine Änderung?
Was ist dann in der Freizeitphase in der Lohnverrechnung anzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße!