03.05.2023, 07:04
Hallo,
da die Trinkgeldpauschale die SV-Bemessungsgrundlage erhöht, wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten.
LG Verena
da die Trinkgeldpauschale die SV-Bemessungsgrundlage erhöht, wird in Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschritten.
LG Verena