22.05.2023, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2023, 10:26 von Christoph G..)
Aus meiner Sicht ist ein Vertrag bei einer GesbR nach den allgemein gültigen Kündigungsbedingungen, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein sollte, kündbar wie jeder andere Vertrag auch. Dass es dahingehend eine gesetzliche Regelung über Kündigungstermine zum Ende des Wirtschaftsjahres gäbe scheint mir Rechtsfremd.
Für OG´s hjingegen gilt §132 UGB
Für OG´s hjingegen gilt §132 UGB
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
www.christoph-gsodam.eu