15.08.2019, 10:51
Sehr geehrte Frau Christine,
Sie können den Sachverhalt wie beschrieben verbuchen. Da die betriebliche Nutzung über 10% liegt, steht auch ein anteiliger Vorsteuerabzug zu. Wahlweise kann auch ein voller Vorsteuerabzug mit einer anschließenden jährlichen Eigenverbrauchsbesteuerung geltend gemacht werden (siehe UStR Rz 1902 f).
Viele Grüße
Sie können den Sachverhalt wie beschrieben verbuchen. Da die betriebliche Nutzung über 10% liegt, steht auch ein anteiliger Vorsteuerabzug zu. Wahlweise kann auch ein voller Vorsteuerabzug mit einer anschließenden jährlichen Eigenverbrauchsbesteuerung geltend gemacht werden (siehe UStR Rz 1902 f).
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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