28.07.2023, 11:44
Ein Austritt bzw. eine Abmeldung muss, wenn es um die Regelpensionsbeanspruchung geht, nicht wirklich zwingend erfolgen.
Damit würde auch die "Abfertigungszeit" einfach weiterlaufen.
Über ein Abmelden (und weitere in diesem Zusammenhang stehende Themen) müsste man sich unterhalten, wenn das Dienstverhältnis wesentlich verändert weiter geführt werden soll (also zB eine Stunden- und Entgeltsreduktion ansteht), wozu es aber aus dem Sachverhalt heraus eher keine Hinweise gibt.
Damit würde auch die "Abfertigungszeit" einfach weiterlaufen.
Über ein Abmelden (und weitere in diesem Zusammenhang stehende Themen) müsste man sich unterhalten, wenn das Dienstverhältnis wesentlich verändert weiter geführt werden soll (also zB eine Stunden- und Entgeltsreduktion ansteht), wozu es aber aus dem Sachverhalt heraus eher keine Hinweise gibt.