22.08.2023, 11:09
Sehr geehrter Herr Kurböck,
was ich adhoc beantworten kann:
zu 1.) Ja es besteht Volljährigkeit (20 Jahre jung)
zu 2.) Es handelt sich hierbei um einen handelsrechtlichen Geschäftsführer
zu 3.) Danke für den Tipp, dann werde ich mir die Nachschlageunterlagen dazu gleich erwerben.
Mit ganz lieben Grüßen
Sandra
was ich adhoc beantworten kann:
zu 1.) Ja es besteht Volljährigkeit (20 Jahre jung)
zu 2.) Es handelt sich hierbei um einen handelsrechtlichen Geschäftsführer
zu 3.) Danke für den Tipp, dann werde ich mir die Nachschlageunterlagen dazu gleich erwerben.
Mit ganz lieben Grüßen
Sandra