26.08.2023, 15:48
Hallo,
das Ehepaar wird dann zu Grenzgängern mit Sondervorschriften nach dem DBA. D.h. in Österreich( der österr.Arbeitgeber) darf keine Lohnsteuer einbehalten, oder nur beschränkt.
2 Möglichkeiten bei der LV: Lohnsteuer wird voll einbehalten und muss dann rückerstattet werden; Lst wird nicht einbehalten vom AG, dann braucht es eine Grenzgängerbestätigung;
Der Fabo + hängt ja vom Familienbeihilfebezug (Lebensmittelpunkt in Ö)in Österreich ab. SV = man ist dort versichert wo man arbeitet; mit Wohnsitzbescheinigung (bei ÖGK) kann man auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen (Österreich sowieso).
Hoffe ich konnte etwas helfen! LG Petra
das Ehepaar wird dann zu Grenzgängern mit Sondervorschriften nach dem DBA. D.h. in Österreich( der österr.Arbeitgeber) darf keine Lohnsteuer einbehalten, oder nur beschränkt.
2 Möglichkeiten bei der LV: Lohnsteuer wird voll einbehalten und muss dann rückerstattet werden; Lst wird nicht einbehalten vom AG, dann braucht es eine Grenzgängerbestätigung;
Der Fabo + hängt ja vom Familienbeihilfebezug (Lebensmittelpunkt in Ö)in Österreich ab. SV = man ist dort versichert wo man arbeitet; mit Wohnsitzbescheinigung (bei ÖGK) kann man auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen (Österreich sowieso).
Hoffe ich konnte etwas helfen! LG Petra