28.08.2023, 14:24
Ich würde den "normalen" Weg gehen und alle Ergänzungen sowie Mängelbehebungen erbringen und dann gegen den Bescheid Beschwerde einbringen. Diese wird dann mit einem Beschwerdevorentscheid beantwortet - entweder durch Stattgabe oder Ablehnung. Das ordentliche Rechtsmittel im Verfahren heißt jetzt Vorlageantrag, und dieser ist erst mit Erhalt des Beschwerdevorentscheids möglich. Mit der Möglichkeit des Vorlageantrages ist das Finanzamt verpflichtet binnen 2 Monaten das Verfahren durch das Bundesfinanzgericht beurteilen zu lassen - sozusagen nachzufragen wer jetzt Recht hat.
Eine andere Möglichkeit bei den Instanzenzügen fällt mir nicht ein um den Bescheid des Beamten anzufechten.
Eine andere Möglichkeit bei den Instanzenzügen fällt mir nicht ein um den Bescheid des Beamten anzufechten.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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