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Geschäftsführer und Lehrling
#4
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

ich hätte dazu bitte trotzdem noch ein paar Rückfragen, ich bin im Nachschlagewert nicht auf alle Anworten gekommen.

Fall A) :
Der Sohn wird als handelsrechtlicher GF im Firmenbuch eingetragen (Volljährig). Er ist ohne Beteiligung an der GmbH beteiiigt (keine Beteiligung) somit ist er ein handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer.
Er würde aber ab und zu nach der Arbeit beim Lehrbetrieb, im Betrieb mithelfen. Meistens unter der Woche von 18:00 - 21:00 Uhr. Da ein handelsrechtlicher GF nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegt, wäre dies ja rechtlich möglich oder?
Welches Anstellungsverhältnis wäre hier am besten zu wählen? Angestelltendienstverhältnis (echter Dienstvertrag) oder freier Dienstvertrag?
Ich denke, da er selbst seine Arbeit bestimmt und keinen Weisungen unterworfen ist, wäre ein freier Dienstvertrag denkbar?
In dem Betrieb gilt der KV für Angestellte im Metallgewerbe, hier sind GF ausgenommen. Wie würde dann die Entlohnung ausschauen?
Außerdem werden seine Bezüge am Jahresende zusammenaddiert und es kommt zu einer Nachbesteuerung in der LST und SV oder?
Natürlich muss auch dem Lehrbetrieb mitgeteilt werden, dass er eine Nebenbeschäftigung nachgeht, oder?

Fall B)
Er wird nur im Firmenbuch eingetragen bzgl. der Zeichnungsberechtigung. Er geht keinerlei Tätigkeit im Betrieb nach. Dann wäre hier nichts zu machen oder? Außer dass die Nichttätigkeit streng nachgewiesen werden muss. Wie könnte man dies dokumentieren die Nichttätigkeit?

Ich danke vielmals für Ihre Hilfe!
Mit lieben Grüßen
Sandra
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Geschäftsführer und Lehrling - von Sandra32 - 22.08.2023, 08:20
RE: Geschäftsführer und Lehrling - von Sandra32 - 29.08.2023, 08:41

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