12.09.2023, 18:23
Hallo Christa,
es ist tatsächlich so lt. § 15 Abs. 1, dass das Dienstverhältnis zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst (gekündigt) werden kann (Verständigungsfrist 5 Tage).
Das Baugewerbe fällt unter die Ausnahmeregelung "Saisongewerbe" https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/A...onbranchen
Liebe Grüße,
Bernadette
es ist tatsächlich so lt. § 15 Abs. 1, dass das Dienstverhältnis zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst (gekündigt) werden kann (Verständigungsfrist 5 Tage).
Das Baugewerbe fällt unter die Ausnahmeregelung "Saisongewerbe" https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/A...onbranchen
Liebe Grüße,
Bernadette