Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe
#2
Hallo Christa,

es ist tatsächlich so lt. § 15 Abs. 1, dass das Dienstverhältnis zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst (gekündigt) werden kann (Verständigungsfrist 5 Tage).

Das Baugewerbe fällt unter die Ausnahmeregelung "Saisongewerbe" https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/A...onbranchen

Liebe Grüße,
Bernadette
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe - von bernadette - 12.09.2023, 18:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste