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DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG
#2
Die Anwendung der "Kleinunternehmerregelung" bei den Lohnnebenkosten (hier: speziell für DB und DZ) hat meiner Ansicht nach nichts mit dem NEUFÖG per se zu tun.

Sollte in Bezug auf drei Arbeitnehmer:innen kein DB und auch kein DZ zu entrichten sein, weil das NEUFÖG anwendbar ist, so muss aber dennoch die Betrachtung (theoretisch) wie folgt lauten:

1. Ermittlung der Lohnsumme und Entscheidung, ob die "Kleinbetragsregelung" anwendbar ist oder nicht.

2. Falls nein (Lohnsumme zu hoch) oder falls herauskommt "Anwendung teilweise möglich (weil Abzug des Freibetrages) , so besteht dennoch aufgrund des NEUFÖG insoweit eine Befreiung (müssen also DB und DZ nicht entrichtet werden.

3. Wenn nun ein vierter Arbeitnehmer hinzutritt, für den die NEUFÖG-Befreiung nicht (mehr) genützt werden kann, so zählen dennoch die ersten drei Arbeitnehmer in Bezug auf die Frage, ob die Kleinbetragsregelung anwendbar ist oder nicht nicht, mit. Somit ist die anfangs theoretische Betrachtung nun ganz wichtig, um zu den (praktisch) wichtigen Ergebnissen zu gelangen.
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RE: DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.09.2023, 14:22

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