17.10.2023, 09:29
Ja. Darf abgegeben werden, aber eine arbeitsrechtliche Pause ist erst nach 6 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben. Arbeitsrechtlich gilt auch der Grundsatz dass die Ausgabe solcher Gutscheine nur einzelne Mitarbeiter nicht ausschließen darf.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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