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Zuschuss des DG an DN für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten
#1
Liebes Forum,

Fall A) ein Dienstnehmer absolviert auf eigene Kosten einen Universitätslehrgang (nicht im betrieblichen Interesse). Jedoch möchte der DG nach erfolgreichem Abschluss dem DN als Anerkennung seines Engagements einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten in der Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zahlen. Ist diese Zahlung als Einmalprämie einzuordnen, d.h. in der SV beitragspflichtig als laufender Bezug und bei der Lst als sonstiger Bezug (innerhalb des Jahressechstels) zu besteuern?

Fall B) ein Dienstnehmer absolviert eine Ausbildung auf eigene Kosten (nicht mit dem DG vereinbart), wäre aber nach erfolgreichem Abschluss im betrieblichen Interesse, deshalb möchte DG dem DN ebenfalls einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten mit einem Pauschalbetrag (ca. 75% des Bruttomonatsgehaltes) zahlen. Ebenfalls als Einmalprämie anzusehen und abzurechnen?

Vielen Dank für eure Meinungen!
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Zuschuss des DG an DN für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten - von Irene S. - 22.10.2023, 18:03

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