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Zuschuss des DG an DN für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten
#2
Zu A)

Ja, das hätte ich so gesehen.


Zu B)

Da gehen die Ansichten meines Wissens etwas auseinander. Das Problem ist aber, dass finanzielle Vergütungen an den Dienstnehmer, wenn diese nicht extra als abgabenfrei gesetzlich angeführt sind oder über die LStR 2002 als Ausnahme angeführt wurden, an und für sich abgabenpflichtig sind. Jene, die eine andere Ansicht vertreten, berufen sich dabei auf die Rz 10696 LStR 2002 und wenden die dort (im  zweiten Beispielfall) aufgestellten "Thesen" grundsätzlich dafür an, um derartige Kostenersätze (auch außerhalb eines Studiums) abgabenfrei vergüten zu lassen. Hierzu würde ich mir aber das OK meines Finanzamtes (§ 90 EStG 1988) holen.
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RE: Zuschuss des DG an DN für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.10.2023, 14:35

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