30.10.2023, 10:55
Ich würde sagen dass der Betriebsstandort weiterhin der Hauptwohnsitz des Einzelunternehmers bleibt. Nach §46 GewO ist der Standort der Filiale, der Standort an dem ausführende Arbeit geleistet wir, bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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