09.11.2023, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2023, 14:23 von Christoph G..)
Ich habe diese Information des BFG gefunden der das Thema so in etwa widerspiegeln dürfte:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Zitat:
...Die Beseitigung eines Katastrophenschadens setze somit das Vorhandensein eines konkreten Schadens voraus. Vorbeugende Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Katastrophenschäden seien von § 34 Abs. 6 EStG 1988 nicht erfasst.
Zitat Ende
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Zitat:
...Die Beseitigung eines Katastrophenschadens setze somit das Vorhandensein eines konkreten Schadens voraus. Vorbeugende Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Katastrophenschäden seien von § 34 Abs. 6 EStG 1988 nicht erfasst.
Zitat Ende
"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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