04.12.2023, 16:11
Die Umsatzgrenze von € 35.000,00 ist eine Nettogrenze, dh bei grundsätzlich 20%igen Umsätzen wären es € 42.000,00 Brutto.
Die € 40.000,00 Grenze gilt ab dem Veranlagungsjahr 2023 betreffend der Kleinstunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer, diese hat aber nichts mit der Umsatzgrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG zu tun.
Umsatzsteuer: 1maliges Überschreiten von 15% zulässig = € 40.250,00 netto - wäre brutto € 48.300,00.
MIt den € 48.500,00 sind Sie USt-Pflichtig!
LG
Reinhold Auer
Die € 40.000,00 Grenze gilt ab dem Veranlagungsjahr 2023 betreffend der Kleinstunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer, diese hat aber nichts mit der Umsatzgrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG zu tun.
Umsatzsteuer: 1maliges Überschreiten von 15% zulässig = € 40.250,00 netto - wäre brutto € 48.300,00.
MIt den € 48.500,00 sind Sie USt-Pflichtig!
LG
Reinhold Auer