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Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte
#2
In den Informationen der WKO steht nichts zum Reformbeitrag - im Dauerrecht des KV Handelsangestellte steht in 3.2.3 der Übergangsbestimmungen: "Der „Reformbetrag 1“ wird alljährlich wie die Kollektivvertragsgehälter erhöht."
Nehme an, da werden die KV-Partner noch (einheitlich) nachschärfen - oder ?
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RE: Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - von CGV1 - 28.12.2023, 11:36

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