In den Informationen der WKO steht nichts zum Reformbeitrag - im Dauerrecht des KV Handelsangestellte steht in 3.2.3 der Übergangsbestimmungen: "Der „Reformbetrag 1“ wird alljährlich wie die Kollektivvertragsgehälter erhöht."
Nehme an, da werden die KV-Partner noch (einheitlich) nachschärfen - oder ?
Nehme an, da werden die KV-Partner noch (einheitlich) nachschärfen - oder ?