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Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte
#4
Danke für die Einschätzung.

Die WKO hat ihre Infos mittlerweile um einen Punkt zum Reformbetrag erweitert, sodass nunmehr "alles klar" erscheint:
https://www.wko.at/kollektivvertrag/info...andel-2024

5. Die Reformbeträge 1 und 2 erhöhen sich gemäß ABSCHNITT 3) E.3. entsprechend der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestgehälter (siehe dazu Punkt 1.) Die Erhöhung der Reformbeträge ist daher abhängig von der konkreten Einstufung der/s Beschäftigten.

Beispiele:

Einstufung der/s Beschäftigungen in BG C Stufe 1 – die KV-Erhöhung beträgt 9,2 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 9,2 %.
Einstufung der/s Beschäftigten in BG E – die KV-Erhöhung beträgt 8,3 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 8,3 %.
Die Erhöhung der Reformbeträge erfolgt centgenau. Eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro muss nicht vorgenommen werden.
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RE: Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - von CGV1 - 03.01.2024, 11:09

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