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Schnitt freiwillige Sonntagszulagen
#2
Es spielt keine Rolle, ob ein Entgelt gewährt werden muss, weil sich das aus dem Kollektivvertrag heraus ergibt oder freiwillig gewährt wird (aufgrund einer Vereinbarung oder einer Betriebsübung).

Wenn dieses Entgelt regelmäßig gewährt wird, so ist es Teil des Entgeltsausfallsprinzips.

Wenn aufgrund der Diensteinteilungen exakt gesagt werden kann, welche Entgelte durch Krankheit oder Urlaub ausfallen, so kann man das "echte Entgeltsausfallsprinzip" anwenden (das "Realitätsprinzip"). Sobald aber auch nur eine Lohnart, die variabel ist (zB Überstunden), nicht prognostiziert werden kann, muss das Durchschnittsprinzip zur Anwendung gebracht werden.

Bei der Beurteilung des Entgeltsausfallsprinzips spielt aber auch der anzuwendende konkrete Kollektivvertrag eine Rolle, weil die gesetzlichen Regelungen insoweit dem KV sogar einen gewissen Vorrang bei der Berechnung einräumen.
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RE: Schnitt freiwillige Sonntagszulagen - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.01.2024, 18:55

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