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Mindestkörperschaftsteuer
#2
Ja, es stimmt die MIKÖ beträgt nur mehr € 500,00 = 5% des neuen gesetzlichen Mindeststammkapital von € 10.000,00. Das Finanzamt ändert aber die Vorschreibungen nicht automatisch, Herabsetzungsanträge von € 1.750,00 auf € 500,00 werden aber anstandslos erledigt.
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Nachrichten in diesem Thema
Mindestkörperschaftsteuer - von kladi - 01.02.2024, 12:21
RE: Mindestkörperschaftsteuer - von Reinhold Auer - 01.02.2024, 12:33
RE: Mindestkörperschaftsteuer - von kladi - 01.02.2024, 14:06

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