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L16
#2
Sie können gerne weiterhin auch unterjährig Jahreslohnzetteln an die Finanz schicken. Verboten ist das ja nicht, aber nötig ist es auch nicht mehr.

Wenn Sie die unterjährige Übermittlung nicht vornehmen wollen, dann senden Sie bis Ende 02/2021 bitte zwei Jahreslohnzettel an die Finanz, einen betreffend das abgeschlossene DV (das Ende 01/2020 beendet ist) und einen betreffend das zweite DV (je nachdem, wie lange dies dann andauert).
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Nachrichten in diesem Thema
L16 - von Walpurga Wendl - 20.02.2020, 08:51
RE: L16 - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.02.2020, 17:07

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