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Karenz, Bildungskarenz
#1
Hallo liebes Forum!
Frage:
Eine DN beanspruchte 1 Jahr Elternkarenz und dann 1 Jahr Bildungskarenz.
Diese läuft Ende April aus.
Die DN hat vor der Karenz Vollzeit gearbeitet.
Nun möchte sie ETZ in Anspruch nehmen, wir haben aber keine 20 DN, dh. es wäre nur die vereinbarte Variante möglich.

Eigentlich würden wir das DV gerne lösen
Wie wäre das möglich?
Hat sie nun einen Kündigungschutz, obwohl sie nicht in Karenz ist sondern in Bildungskarenz?
Auf Grund der Bekanntgabe der TZ-Beschäftigung?

Vielen lieben DANK für Ihre Antwort!!
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Nachrichten in diesem Thema
Karenz, Bildungskarenz - von tigmar - 02.04.2020, 17:43
RE: Karenz, Bildungskarenz - von tigmar - 02.04.2020, 22:01

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