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KUA und Feiertage
#2
1. Urlaube und ZA zählen zu 100 % und werden auf Basis der Arbeitszeit entlohnt, die vor der Kurzarbeit maßgeblich war.

2. Krankenstände werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (also keine 100 %).

3. Auch andere Freistellungen werden nach dem aktuellen Lohnausfallsprinzip entlohnt (zB auch Feiertage).
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Nachrichten in diesem Thema
KUA und Feiertage - von Simone - 02.04.2020, 22:00
RE: KUA und Feiertage - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.04.2020, 09:18

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