06.04.2020, 07:49
Im oben genannten KV gibt es neben den 50 %- und 100 %-Überstundenzuschlag auch einen Zuschlag von 75 %.
Gehört dieser Zuschlag im § 68/2 oder §68/1 EStG abgerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
Gehört dieser Zuschlag im § 68/2 oder §68/1 EStG abgerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl