06.04.2020, 14:15
Hallo Kollegen
zur Absicherung
Weidereinstieg Dienstnehmer nach Winterpause am 02.03.2020
beantragte Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020 - Zusage durch AMS vorhanden Kurzarbeit von 01.03. bis zum 31.05.
am ersten Tag hat der Dienstnehmer mit der Kreissäge gearbeitet - Krankenstand bis 31.03. - blöd gelaufen
also ist der März doch normal abzurechnen, da der Krankenstand ja vom Dienstnehmer getragen werden muss
also keine Ausfallstunden korrekt?!
danke für Eure Rat
schöne grüße
daniel
zur Absicherung
Weidereinstieg Dienstnehmer nach Winterpause am 02.03.2020
beantragte Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020 - Zusage durch AMS vorhanden Kurzarbeit von 01.03. bis zum 31.05.
am ersten Tag hat der Dienstnehmer mit der Kreissäge gearbeitet - Krankenstand bis 31.03. - blöd gelaufen
also ist der März doch normal abzurechnen, da der Krankenstand ja vom Dienstnehmer getragen werden muss
also keine Ausfallstunden korrekt?!
danke für Eure Rat
schöne grüße
daniel