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Altersteilzeit
#1
Hallo liebe Forumteilnehmer,
habe kurze Frage betreffend Altersteilzeit für Teilzeitangestellte:

Teilzeitangestellte Normalarbeitszeit 25 h
machte in der Vergangenheit - im Beobachtungszeitraum von 12 Monaten - 
die ersten 3 Monate keine Mehrarbeitsstunden 
die restlichen 9 Monate ca. 20 Stunden im Monat - 

Mit der Angestellten wurde eine Blockaltersteilzeit vereinbart - wieviele Stunden muss sie nun tatsächlich
monatlich arbeiten ??   
25 h  - oder 25h und aliquote Mehrarbeitsstunden (20*9=180 /12 = 15/Std. zusätzlich im Monat ??)

Bei Vollangestellten mit Altersteilzeit, darf die Ableistung der Überstunden nicht verlangt werden, ist dies bei Mehrstunden ebenso ??
In die Berechnung des 12 Monats-Schnittes werden diese ja auch dem Arbeitsamt gemeldet??

Bin ich richtig in der Annahme, hätte der Unternehmer mit der Angestellten bereits  vor der  beabsichtigten Blockarbeitsteilzeit die 
Arbeitszeit hinauf gesetzt, müsste die Dienstnehmerin mehr Stunden leisten ?? Der Lohnausgleich vom Arbeitsamt würde dafür geringer ausfallen !?

Danke
Huh Huh
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Altersteilzeit - von Berni99 - 07.04.2020, 20:00

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